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Erste Schritte/Anmeldung

Verfahren für Schutzsuchende aus der Ukraine (S-Status)

Anmeldung/Schutzstatus S

Die Schweiz hilft schutzbedürftigen Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, schnell und unbürokratisch. Alle Personen, die ihren Wohnsitz vor dem 24. Februar in der Ukraine hatten, erhalten den Schutzstatus S – es gibt keine Kontingentierung!

Wir empfehlen allen Schutzsuchenden, so schnell wie möglich ein Gesuch einzureichen

Dafür müssen Sie sich in einem Bundesasylzentrum registrieren lassen. Das müssen Sie aber nicht heute und morgen tun – Sie haben dafür bis zu 90 Tage Zeit. Nach Gesuch-Einreichung ist die schutzsuchende Person krankenversichert.

Was bedeutet der „Schutzstatus S“?

Mit dem «Schutzstatus S» erhalten betroffene Personen rasch und unbürokratisch Schutz in der Schweiz – ohne Durchführung eines ordentlichen Asylverfahrens. Der «Schutzstatus S» gewährt ein Aufenthaltsrecht, Anspruch auf Unterbringung, Unterstützung und medizinische Versorgung und erlaubt den Nachzug von Familienangehörigen. Und ganz wichtig: die Kinder können zur Schule gehen.

Schutzstatus S

Faktenblatt Status S